Wolfsbacher Vereine
Verein
Miteigentum
Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.
Letzte Aktualisierung: 16. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion