Bauen & Wohnen

BAUSPRECHTAGE

Sie planen z.B. einen Neubau, die Sanierung Ihres Gebäudes oder Ihrer Heizung bzw. Sie sind sich nicht sicher ob eine Baubewilligung/Bauanzeige notwendig ist, dann nutzen Sie, neben den Auskünften der Mitarbeiter der Gemeinde, die Möglichkeit und besuchen Sie den Bausprechtag, mit Unterlagen zu dem geplanten Vorhaben, im Gemeindeamt Wolfsbach.

Dieser findet an folgenden Tagen statt:   

Montag, 18. März 2024
Montag, 15. April 2024
Montag, 13. Mai 2024
Montag, 17. Juni 2024

Vorprüfungen von Plänen werden durchgeführt, indem die Pläne in Papierform am Gemeindeamt abgegeben werden.


Terminvereinbarungen können aufgrund der besseren Zeitplanung nur bis spätestens Mittwoch, 12.00 Uhr vor dem jeweiligem Bausprechtag durchgeführt werden. 

Grundstücke & Immobilien
Unter dem Punkt Grundstücke & Immobilien finden sie Grundstücke welche in der Marktgemeinde Wolfsbach zum Verkauf stehen. Hier finden Sie Bauland, Grünland und Häuser welche der Gemeinde gemeldet wurden.
Wenn sie eine Liegenschaft zum Verkauf anbieten wollen, stehen wir Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung bzw. sind wir gerne bereit den Eintrag auf unserer Homepage für Sie durchzuführen.

Gefahrenhinweiskarten für Wolfsbach

Rutschungen, Steinschläge und Felsstürze mit beträchtlichen Schäden an Häusern, Straßen und Forst- sowie Agrarflächen haben das Land NÖ veranlasst Gefahrenhinweiskarten für Rutsch- und Sturzprozesse auszuarbeiten. Seit Juli 2013 werden diese Gefahrenhinweiskarten (geben Auskunft darüber, wo zukünftig mit Rutschungen und Sturzprozessen zu rechnen ist) an die NÖ Gemeinden verteilt und MÜSSEN somit bei Flächenwidmungs- und Bauverfahren von den zuständigen Behörden zur Anwendung gebracht werden. Für Wolfsbach spielt die Gefahrenhinweiskarte „Rutschprozesse“ zukünftig eine wichtige Rolle. 

Die Gefahrenhinweiskarte MUSS möglichst früh im Planungsprozess eingesetzt und berücksichtigt werden und zwar in folgenden Verfahren
Raumplanung: Widmungen von Bauland und speziellen Grünlandkategorien
Hochbau: Neubau und/oder Erweiterung von Gebäuden
Infrastruktur: Straßenbau, Leitungsbau
Wasserbau: Oberflächenentwässerung, Teiche, Versickerung
Naturschutz und Landwirtschaft: Anschüttungen
Forstwesen: Wegebau, Waldentwicklungsplan, Rodungen

Gefahrenhinweiskarten

Die Karte gibt flächendeckend Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch Rutschungen. Sie berücksichtigt die Entstehung von Rutschungen nicht aber deren Reichweite. Die Einschätzung der Gefährdung wird in drei Gefährdungsklassen gegliedert.
Weiße Bereiche: hier ist –durch den RaumplanerIn- zu prüfen, ob augenscheinliche Hinweise auf Rutschprozesse vorhanden sind. Das können wellige Oberflächen, sehr feuchte Dellen im Hangbereich, leicht sichtbare Gebäudeschäden u. ä. sein. In Zweifelsfällen ist der Geologische Dienst des Landes NÖ zur Begutachtung heranzuziehen.
Gelbe Bereiche können als Bereiche mit einer mittleren Gefährdungswahrscheinlichkeit eingestuft werden. Für jene Bereiche hat sich der Geologische Dienst des Landes NÖ bereit erklärt, bei einem Lokalaugenschein genauere Erkundungen und Begutachtungen durchzuführen und das Ausmaß der Gefährdung zu beurteilen.
Orange Bereiche haben eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für Rutschungsgefährdung, dass für geplante Widmungen, Errichtung von Gebäuden, bauliche Anlagen, Straßen u. v. m. ein Gutachten von einer einschlägig fachkundigen Person (Geologe/in, Geotechniker/in) eingeholt werden muss.
Nehmen wir also dieses Werkzeug Gefahrenhinweiskarte zur Hand und versuchen möglichen Naturgefahren aus dem Weg zu gehen.

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Sturzprozesse
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Rutschprozesse