Gemeindeförderungen

Geburt - Babygutschein

Anläßlich der Geburt eines Kindes übergibt die Gemeinde Wolfsbach einen Geschenkgutschein im Wert von 50,00 EURO.

Dieser Betrag wird in Wolfsbacher Einkaufgutscheinen gewährt. (Antragstellung ist nicht erforderlich)

Jubiläen - Gratulationen

Ab dem 80. Geburtstag werden seitens der Gemeinde Wolfsbacher Geschenkskörbe in Höhe von € 50,00 vergeben.

Ab der Goldene Hochzeit werden € 80,00 in Form der Wolfsbacher Einkaufgutscheine vergeben.

Kindergarten - Transportkostenbeitrag

Für den Transport eines Kindes zum Kindergarten mittels Sammeltransport wird von der Gemeinde Wolfsbach bezuschusst.

Musikschulbeitrag

Zur Ausbildung der Musikschüler in der Carl Zeller-Musikschule leistet die Gemeinde Wolfsbach derzeit jährlich einen Betrag von 908,96 EURO pro Schüler.

Straßenbau - Güterweg Errichtung 50 %

Anläßlich der Errichtung eines Güterweges durch die Abteilung Güterwege des Amtes der NÖ. Landesregierung, gewährt die Gemeinde Wolfsbach einen Gemeindebeitrag von 50 % der nicht durch öffentliche Förderungen abgedeckten Gesamtkosten.

Straßenbau - Verkehrsspiegel Zuschuss
Betrag: € 150,00

€ 150,00 Gemeinde und € 150,00 ÖAMTC - Restbetrag bezahlt der Bürger, Formlose Antragstellung an die Gemeinde wenn kein Antragsteller vorhanden

Tierzuchtförderung - Besamung Rind

€ 10,00 - bei künstlicher Besamung durch den Tierarzt

Tierzuchtförderung - Eigenbesamung Rind

€ 5,00 - bei künstlicher Eigenbesamung durch den Landwirt

Tierzuchtförderung - Zuchtstier Ankauf
Betrag: 25 %

Anläßlich des Ankaufes eines Zuchtstieres, mit Abstammungsnachweis, gewährt die Gemeinde Wolfsbach einen Subventionsbeitrag in Höhe von 25% (max. 3.650,00 Ankaufspreis) des Nettokaufpreises; saldierte Rechnung ist vorzulegen.

2011vatertierhaltungantrag.pdf

Donnerstag, 21. Juli 2016