Gemeindeförderungen
| Förderungen |
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Geburt - BabygutscheinAnläßlich der Geburt eines Kindes übergibt die Gemeinde Wolfsbach einen Geschenkgutschein im Wert von 50,00 EURO. Dieser Betrag wird in Wolfsbacher Einkaufgutscheinen gewährt. (Antragstellung ist nicht erforderlich) |
Jubiläen - GratulationenAb dem 80. Geburtstag werden seitens der Gemeinde Wolfsbacher Geschenkskörbe in Höhe von € 50,00 vergeben. Ab der Goldene Hochzeit werden € 80,00 in Form der Wolfsbacher Einkaufgutscheine vergeben. |
Kindergarten - TransportkostenbeitragFür den Transport eines Kindes zum Kindergarten mittels Sammeltransport wird von der Gemeinde Wolfsbach bezuschusst. |
MusikschulbeitragZur Ausbildung der Musikschüler in der Carl Zeller-Musikschule leistet die Gemeinde Wolfsbach derzeit jährlich einen Betrag von 908,96 EURO pro Schüler. |
Straßenbau - Güterweg Errichtung 50 %Anläßlich der Errichtung eines Güterweges durch die Abteilung Güterwege des Amtes der NÖ. Landesregierung, gewährt die Gemeinde Wolfsbach einen Gemeindebeitrag von 50 % der nicht durch öffentliche Förderungen abgedeckten Gesamtkosten. |
Straßenbau - Verkehrsspiegel ZuschussBetrag: € 150,00 € 150,00 Gemeinde und € 150,00 ÖAMTC - Restbetrag bezahlt der Bürger, Formlose Antragstellung an die Gemeinde wenn kein Antragsteller vorhanden |
Tierzuchtförderung - Besamung Rind€ 10,00 - bei künstlicher Besamung durch den Tierarzt |
Tierzuchtförderung - Eigenbesamung Rind€ 5,00 - bei künstlicher Eigenbesamung durch den Landwirt |
Tierzuchtförderung - Zuchtstier AnkaufBetrag: 25 % Anläßlich des Ankaufes eines Zuchtstieres, mit Abstammungsnachweis, gewährt die Gemeinde Wolfsbach einen Subventionsbeitrag in Höhe von 25% (max. 3.650,00 Ankaufspreis) des Nettokaufpreises; saldierte Rechnung ist vorzulegen.
2011vatertierhaltungantrag.pdf
Donnerstag, 21. Juli 2016 |