Wolfsbacher Vereine
Verein
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich
Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.
Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
