Gleichbehandlungskommissionen

Caution

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.

Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

Last update: 11.05.2023
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  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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