Haushaltsdaten

Nachstehend angeführt finden sie die Rechnungsabschlüsse bzw. Voranschläge der Marktgemeinde Wolfsbach als pdf-Dokumente zur Information.
Weiters finden sie einen Link zum KDZ - offener Haushalt - bei welchem die Daten aufbereitet wurden und vergleiche mit anderen Gemeinden möglich sind.

Rechnungsabschluss (Auszug aus der NÖ Gemeindeordnung § 83)
Der Entwurf des Rechnungsabschlußes ist vom Bürgermeister zu erstellen, zu unterfertigen und vom Kassenverwalter gegenzuzeichnen. Sämtliche Sachverhalte, die am Rechnungsabschlußtichtag (31.12.) bereits bestanden haben, sind bis zum Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlußes in die Abschlußrechnung aufzunehmen. Der Gemeinderatsbeschluß über den gewählten Stichtag zur Erstellung des Rechnungsabschlußes ist im Rechnungsabschluß ersichtlich zu machen.

Voranschlag ( Auszug aus der NÖ Gemeindeordnung § 72)
Die Gemeinde hat ihren Haushalt so zu planen und zu führen, dass sie im Stande ist, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu besorgen. Der Haushalt ist wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu führen.