Waldbrandverordnung 2026 im Bezirk Amstetten

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat aufgrund der aktuellen Witterung eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese gilt ab sofort bis auf Widerruf im gesamten Verwaltungsbezirk.

Im Wald und in Waldnähe sind brandgefährliche Handlungen streng verboten, insbesondere:

  • Feuer entzünden oder unterhalten
  • Rauchen
  • Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas (Brennglaswirkung)
  • Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Als Waldnähe gelten auch Bereiche, in denen sich ein Feuer durch Wind oder Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten kann. 
Wichtig: Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Weitere Infos > im Anhang.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und Einhaltung der Vorschriften.




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Dienstag, 28. Juli 2026

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Dienstag, 28. Juli 2026

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Dienstag, 28. Juli 2026