Im Wald und in Waldnähe sind brandgefährliche Handlungen streng verboten, insbesondere:
- Feuer entzünden oder unterhalten
- Rauchen
- Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas (Brennglaswirkung)
- Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Als Waldnähe gelten auch Bereiche, in denen sich ein Feuer durch
Wind oder Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten kann.
Wichtig: Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Weitere Infos > im Anhang.
Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und Einhaltung der Vorschriften.
