Befreiung von der Normverbrauchsabgabe

Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit) zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit.

Voraussetzungen

Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass für das Kraftfahrzeug die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen wird. Zusätzlich muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) dem zuständigen Finanzamt gemeldet und das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank gesperrt werden.

Informationen zur Befreiung von der NoVA für Menschen mit Behinderungen (BMF)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen