Energieversorgungsunternehmen

Für die An-, Ab- oder Ummeldung von Energieversorgungsanlagen (Gas, Strom, Fernwärme) ist der jeweilige Energieversorger zuständig. Meist ist für die Abmeldung eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vorgesehen.

Bei einer Abmeldung ist der Energieversorgerin/dem Energieversorger der Zählerstand vom Tag des Auszugs und die neue Adresse bekanntzugeben, damit die Energiekosten bis zum Auszugstermin erfasst werden können und die Rechnung zugestellt werden kann. In manchen Fällen (z.B. Fernwärme Wien) ist es notwendig, dafür einen Ablesetermin zu vereinbaren.

Falls in der neuen Wohnung bereits Energie vorhanden ist und es sich um die gleiche Energieversorgerin/den gleichen Energieversorger handelt, kann gleichzeitig mit der Abmeldung die Anmeldung gemacht werden. Ist in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden, muss ein Termin für die Einschaltung in der neuen Wohnung vereinbart werden.

Hinweis: Bei der Ersteinschaltung in der neuen Wohnung muss die Mieterin/der Mieter bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer persönlich anwesend sein oder sie/er ermächtigt jemanden (schriftlich), die/der beim Einschaltungstermin anwesend ist. Es muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Die Ersteinschaltung ist kostenpflichtig.

Sollte kein Zähler vorhanden sein, ist von einer Elektrikerin/einem Elektriker (für Strom) bzw. Installateurin/Installateur (für Gas) eine Fertigstellungsanzeige zu erstellen, die entweder von diesen oder von der Mieterin/dem Mieter bzw. der Eigentümerin/dem Eigentümer beim Energieversorger eingereicht wird.

Ein Anbieterinnenwechsel/Anbieterwechsel ist möglich. Die Preise der verschiedenen Anbieterinnen/Anbieter unterscheiden sich zum Teil deutlich. Mit dem Tarifkalkulator der E-Control kann ein Preisvergleich durchgeführt werden.

Hinweis: Damit genau abgerechnet werden kann, sollte am Tag des Wechsels der Zähler abgelesen und der Zählerstand der Netzbetreiberin/dem Netzbetreiber bekannt werden. Ansonsten kann die Netzbetreiberin/der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis bisheriger Verbrauchswerte bestimmen.

Bei Problemen bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezuges oder beim Lieferantinnenwechsel/Lieferantenwechsel, bei Bemängelung der Qualität einer Dienstleistung des Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens oder bei Beschwerden gegen eine Rechnung, kann ein Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control gerichtet werden. Vorher muss ein direkter Lösungsversuch mit dem/den betroffenen Unternehmen unternommen worden sein.

Bei finanziellen Problemen oder bei Schwierigkeiten beim Bezahlen einer Rechnung, sollte der Strom- bzw. Gasanbieterin/Gasanbieter so rasch wie möglich kontaktiert werden. So kann mit dem Energieunternehmen eine Ratenzahlung oder spätere Bezahlung der Rechnung vereinbart werden. Viele Anbieterinnen/Anbieter finden in solchen Fällen gemeinsam mit Ihren Kundinnen/Kunden eine Lösung.

Tipp

Der Gas-Umrechnungs-Check der E-Control bietet Haushaltskundinnen/Haushaltskunden zur Überprüfung der Angaben auf der Gasrechnung die Möglichkeit, Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen.

Weitere Informationen zur Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion